Zum Abschluss hat der SPD-Parteitag über ein AfD-Verbotsverfahren beraten. Bei einer Abstimmung sprachen sich die Delegierten für entsprechende Vorbereitungen aus. Parteichef Klingbeil sprach von einer "historischen Aufgabe".
Die SPD hat sich auf ihrem Parteitag in Berlin klar für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Die Delegierten beschlossen einen Antrag des Parteivorstands, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung von Belegen für die Verfassungswidrigkeit fordert. Bei ausreichenden Belegen will die SPD dann auf einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht dringen.
Bei der vorangegangenen Debatte hatte unter anderem SPD-Chef Lars Klingbeil nachdrücklich dafür geworben, die AfD auch mit juristischen Mitteln zu bekämpfen. "Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen", sagte er. "Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht", sagte Klingbeil mit Blick auf ein Verbotsverfahren.
Die SPD setzt ihren Parteitag fort – mit einem abgestraften Parteichef.mehr
"Es ist unsere demokratische Aufgabe, diese Instrumente zu nutzen, um die Verfassung zu schützen." Wichtig sei für die damit verbundene juristische Auseinandersetzung die Bewertung des Verfassungsschutzes. "Wenn dieser sagt: 'Das ist eine rechtsextreme Partei', dann darf es kein Taktieren mehr geben", forderte Klingbeil. Er warf der CDU vor, dass sich ein solches Taktieren hinter mancher Äußerung aus ihren Reihen verstecke. Notwendig sei jedoch, ein Verbotsverfahren ernsthaft vorzubereiten.
Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren zuletzt lauter geworden.Die AfD klagt derzeitgegen ihre Einstufung als rechtsextremistisch gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.
In der Koalition gibt es keine Einigkeit über ein AfD-Verbotsverfahren.Die Union lehnt dieses Vorgehen abund will die AfD politisch bekämpfen. Gerade in Ostdeutschland mit einem besonders hohen AfD-Wähleranteil wird ein Verbotsverfahren sowohl in der CDU als auch in Teilen der SPD kritisch gesehen: Dies könne die AfD sogar weiter stärken, der Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht sei zudem ungewiss.
In einer ersten Reaktion auf den SPD-Beschluss zeigte sich die CDU entsprechend zurückhaltend. "Die bisherigen Erkenntnisse jedenfalls reichen dafür nicht", sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Er verwies auf die "hohen rechtlichen Hürden" für ein Verbotsverfahren.
"Wir sind uns mit der SPD einig, dass wir möglichst viele der zehn Millionen AfD-Wähler wieder für die politische Mitte gewinnen wollen, indem wir konkrete Probleme lösen", sagte der CDU-Politiker. "Denn Frust lässt sich nicht verbieten." Alles weitere solle nun in der Koalition besprochen werden.
In der Regierungskoalition bahnt sich ein Streit über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD an.mehr
Nach dem SPD-Beschluss soll eine Arbeitsgruppe über die Parteien hinweg nun zunächst Materialien sammeln, um die Verfassungswidrigkeit zu belegen. Die Parteispitze hat bereits erklärt, man sei sich sicher, dass dies gelinge. Dann bestehe eine Pflicht für ein Verbotsverfahren. Der Rechtsextremismus sei die größte Gefahr für die Demokratie in Deutschland.
Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht können Regierung, Bundestag oder Bundesrat auf den Weg bringen. Es muss nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv, kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Das Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD allein gilt dafürnoch nicht als ausreichender Beweis.